Zugleich weist die Rostocker Stadtverwaltung Vorwürfe zurück, dass unverhältnismäßig hohe Auflagen erteilt worden seien. In dem Bescheid zum Aufzug und zur Kundgebung am 20. Juli ab 13 Uhr als Teil des Christopher Street Days in Rostock wurden Auflagen ausgesprochen, wie sie analog auch bei allen anderen Aufzügen und Versammlungen angewendet werden. Die Auflage zum Alkoholverbot allein während des Aufzugs wurde von beiden Seiten als sinnvoll angesehen. Die Auflage zum Einsatz von Lautsprecherwagen und weiteren Beschallungshilfsmitteln sowie die Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen wurden erläutert. Sie stellen keinerlei Einschränkungen im Vergleich zur Praxis in den Vorjahren dar.
Quelle: Hansestadt Rostock