IHK zu Rostock sieht Werftenbürgschaften in Gefahr

IHK Rostock

Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock fordert kalkulierbare und praktikable Prüfungsverfahren für Landesbürgschaften zugunsten der Werften des Landes. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Landtages hob die IHK zu Rostock jetzt hervor, dass Mecklenburg-Vorpommern eine junge, moderne und innovative maritime Industrie hat, die für die Erhaltung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf Landesbürgschaften angewiesen sei. Es gehe dabei um die Stärkung des Landes als innovativer Industriestandort mit qualitativ hochwertigen und daher sehr gut bezahlten Arbeitsplätzen.

 

Richtig sei, dass Anträge von ökonomisch und technisch Sachverständigen geprüft werden. Entscheidungsprozesse für Landesbürgschaften müssten aber zu den unternehmerischen Entscheidungsprozessen passen. Der Entwurf des Werftenförderungsgesetzes sieht gegenüber den allgemeinen Verfahrensrichtlinien für Bürgschaften einen dreigliedrigen Verfahrensaufbau vor. Bei der IHK besteht die Sorge, dass dieses Verfahren dem Anspruch nach schnellen Entscheidungsprozessen nicht ausreichend gerecht wird.

Quelle: IHK zu Rostock

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