Außerdem sei die Anbindung der Vergütungssätze an Pauschalen unangemessen. Grundlage dieser Pauschalen sind die Größe des Veranstaltungsraums, seine angenommene Auslastung zu 75 Prozent sowie das erhobene Eintrittsgeld. „Ein linearer Tarif, der an die tatsächlich erzielten Einnahmen anknüpft, ist deshalb eher geeignet, eine leistungsgerechte Vergütung zu bemessen“, so Jens Rademacher, amtierender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock.
Das vollständige Positionspapier der IHK zu Rostock zur GEMA-Tarifreform finden Sie auf www.rostock.ihk24.de, Dokumentennummer 82581.
Quelle: IHK Rostock
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