Bereits im August 2012 wurde eine Organisationsverfügung vom Oberbürgermeister zur Veränderung der Strukturen beider Ämter erlassen. Daraufhin hatte die Bürgerschaft den Beschluss gefasst, diese Maßnahme rechtlich prüfen zu lassen. Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juni 2013 wurde die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung bestätigt.
Quelle: Hansestadt Rostock
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