DFG modifiziert Regelungen für Publikationsverzeichnisse

Kategorie: Zentrum für Projektkonzeption und Projektmanagement (ZPP)

Die Modifikationen betreffen insbesondere zwei Punkte:

Zum einen werden die Vorgaben für das sogenannte projektspezifische Publikationsverzeichnis – diejenigen Publikationen, die im direkten Bezug zu dem Projekt stehen, für das Fördergelder beantragt werden oder über dessen Ergebnisse berichtet wird – vereinheitlicht und damit vereinfacht. Abhängig von der Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie der Förderdauer ihres Projekts konnten hier seit 2010 zwischen zwei und zwölf Publikationen angegeben werden. Künftig können einheitlich bis zu zehn Publikationen genannt werden.

Zum anderen wird die Höchstzahl für die Angaben im wissenschaftlichen Lebenslauf angehoben. Statt der seit 2010 erlaubten maximal fünf Publikationen können hier künftig bis zu zehn Publikationen genannt werden. Die Neuregelungen werden in Kürze in die entsprechenden Merkblätter zur Antragstellung und sonstigen Informationsmaterialien eingearbeitet und auch über das Internetangebot der DFG abrufbar sein.

http://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung_nr_08/index.html

Authors: Universität Rostock

Lesen Sie mehr http://www.uni-rostock.de/aktuelles/alle-meldungen/detailansicht-der-news/news-artikel/dfg-modifiziert-regelungen-fuer-publikationsverzei/

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.